Lebenshilfe fordert gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit schwersten Behinderungen
Gemeinsam mit anderen Verbänden der Behindertenhilfe fordert die Bundes- vereinigung Lebenshilfe auch für schwerstbehinderter Menschen in Förder- und Betreuungsbereichen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben. Ein entsprechendes Positionspapier mit dem Titel "Diskriminierung beenden" wurde verabschiedet.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschreibe das
Recht auf Bildung und Arbeit für alle Menschen mit Behinderung, so die Autoren. Dies gelte auch für Menschen mit intensivem Unterstützungsbedarf.
In der Bundesrepublik Deutschland sei dieses Recht noch nicht realisiert. Denn zwischen dem politischen Anspruch auf Inklusion einerseits und den aktuellen gesetzlichen
Regelungen bestehe eine große Diskrepanz. So würden Menschen mit schwerer geistiger oder mehrfacher Behinderung derzeit nicht nur vom allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern auch von der Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für behinderte Menschen ausgeschlossen. Dies stelle den Tatbestand der Diskriminierung dar.
In einem ersten Schritt, so die Forderungen des Positionspaiers, sei mindestens zu gewährleisten, dass alle Menschen einen Anspruch auf Leistungen zur beruflichen Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben bekämen. Eine Unterscheidung zwischen sogenannten „werkstattfähigen“ und „nicht-werkstattfähigen“ Menschen, wie sie derzeit in § 136 SGB IX beschrieben ist, konterkariere dieses Ziel und sei demnach aufzuheben. Dies impliziere, dass der „arbeitnehmerähnliche Status“ sowie die damit verbundenen Sozialversicherungs- leistungen auch für den benannten Personenkreis in vollem Umfang gewährt werden müsse.

- Gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben in Förder- und Betreuungsbereichen fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe (Foto: Martin Rossol)
